
Abtreibung der Leibesfrucht , die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen Kindes aus dem Mutterleib oder die widerrechtliche Tötung eines solchen im Mutterleib. Schon im Altertum kannte man die verbrecherische Handlungsweise, teils - durch mechanische Kunstgriffe, teils durch innere arzneiliche Mittel (s. Frühgeburt) den Fötus ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ist allen Naturvölkern bekannt und gilt mit sehr seltenen Ausnahmen (Südbantu) nicht als rechtswidrig. Die Motive für die A. fallen zum Teil mit denen für die Kindesmorde (s.d.) zusammen. Weitere ergeben sich aus persönlichen Wünschen der Frauen oder den Sitten und Anschauungen des Volkes. Die Scheu...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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